Die Regionalgruppe Eberswalde des ADFC Landesverband Brandenburg e.V. respektiert Ihre Privat-und Persönlichkeitssphäre.

Stand: 26.07.2021


Die Regionalgruppe Eberswalde des ADFC Landesverband Brandenburg verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz,
die insbesondere in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im
Telemediengesetz (TMG) geregelt sind, einzuhalten. Wir behandeln Ihre personenbezogenen
Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser
Datenschutzerklärung. Der Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten
sowie die Sicherheit aller Geschäftsdaten ist uns ein wichtiges Anliegen, das wir in unseren
Geschäftsprozessen berücksichtigen und sehr ernst nehmen.

Vertraulich und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten wir persönliche Daten,
die bei Ihrem Besuch unserer Webseiten erhoben werden. Daher möchten wir, dass Sie
wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden.

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Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht
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speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss. Sie können diese
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Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei
einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts,
ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht
besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Über Cookies

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Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten
möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift
oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger
Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte
weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der
Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der
Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Wenn Sie uns Anfragen per E-Mail-
Kontaktaufnahme zukommen lassen, werden Ihre Angaben inklusive der von Ihnen dort
angegebenen Kontaktdaten bzw. die Angaben des E-Mail-Nutzers zwecks Bearbeitung der
Anfrage sowie für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir
nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Wenn Sie den E-Mailversand nicht nutzen möchten,
können Sie uns alternativ gern per Telefon, Fax oder schriftlich kontaktieren.
Unsere Mitarbeiter*innen und Lieferanten/Partner sind von uns zur Verschwiegenheit und zur
Beachtung des Datengeheimnisses verpflichtet.

Logfiles

Auf den Servern werden Logfiles über den Zugriff des Nutzers der Seiten aufgezeichnet. In
den sogenannten Server-Log Files erhebt und speichert der Provider der Seiten automatisch
Informationen, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
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• aufgerufene Seiten,
• Browser-Typ/ Browserversion,
• Referrer-Adressen (URL),
• verwendetes Betriebssystem,
• Hostname des zugreifenden Rechners,
• Zugriffsdatum und
• Zugriffszeit.

Wir können diese Daten abrufen. Die in den Logfiles enthaltenen Daten werden
ausschließlich zu statistischen sowie sicherheitsrelevanten Zwecken verwendet. Eine
Identifizierung des Nutzers findet, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, nicht statt. Die
Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar.
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte
für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden. Dazu speichern wir vorübergehend die IP-
Adressen für längstens 7 Tage. Rechtsgrundlage ist ein berechtigtes Interesse nach Art. 6
DSGVO daran, eine rechtswidrige Nutzung oder Angriffe erkennen und abwehren zu können.

Jugendschutz

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollen nicht ohne Zustimmung Ihrer Eltern
persönliche Daten übermitteln.

Kontaktformulare

Sie haben die Möglichkeit, mit uns über ein Webformular in Kontakt bezüglich
Mitgliedschaft oder Pannenhelfer zu treten. Zur Nutzung unseres Kontaktformulars benötigen
wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Weitere Angaben können Sie mitteilen, müssen
dies jedoch nicht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist ein berechtigtes Interesse nach Art. 6
Abs. 1 f) DS-GVO daran, eine rechtswidrige Nutzung oder Angriffe erkennen und abwehren
zu können.
Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte
erfolgt nicht. Sachbezogene Anfragen speichern wir höchstens so lange, wie dies aufgrund
eines berechtigten Interesses zur Bearbeitung von Nachfragen erforderlich ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

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Inhalte, wie zum Beispiel Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw.
TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die
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Ihrer Browserzeile. Die Übertragung zwischen E-Mail Servern und Endgeräten (Clients) sind
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Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese
nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge, für
die technische Administration, und um Sie mit zusätzlichen Informationen über unsere
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zu widerrufen. Dies schließt jedoch nicht die Weitergabe an staatliche Stellen (z.B.
Strafverfolgungsbehörden) aus, soweit deutsches oder europäisches Recht eine solche
Weitergabe verlangt.
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre
Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der
Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus
sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

Durchsetzung und Einhaltung dieser Datenschutzerklärungen; Auskunftsrecht

Wir verpflichten uns, die oben genannten Punkte in Bezug auf den Datenschutz wie
beschrieben einzuhalten.

Auf Anforderung teilen wir Ihnen mit, ob und welche persönlichen Daten über Sie bei uns
gespeichert sind. Sollten trotz unserer Bemühungen um Datenrichtigkeit und Aktualität
falsche Informationen gespeichert sein, werden wir diese auf Ihre Anforderung hin
berichtigen. Unabhängig davon können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO
die Löschung der bei uns über Sie gespeicherten Daten verlangen.

Sie haben ein Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen, wenn eine der
folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

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zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen
Daten zu überprüfen,

• wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen
Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der
personenbezogenen Daten verlangen;

• wenn wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger
benötigen, Sie sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen benötigen, oder

• wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt
haben, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe unsererseits gegenüber
Ihren überwiegen.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit
gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie uns bereitgestellt
haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie
haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ungehindert zu übermitteln.

Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu
beschweren.

Wenn Sie sonstige Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten
haben, können Sie sich an uns wenden. Ohne Ihre Einwilligung oder gesetzliche
Erlaubnis geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Eine erteilte Einwilligung
können Sie jederzeit widerrufen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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