Könnnen E-Bikes und E-Scooter Autofahren ersetzen? Dazu forscht die TH Wildau

Die TH Wildau untersucht mit dem Mobilitätsdienstleister Bolt wie Verleihangebote im Bereich Mikromobilität (E-Scooter und E-Bikes) organisatorisch so gestaltet werden können, dass dadurch Pkw-Fahrten ersetzt werden können.

Bolt / TH Wildau

Die Stiftungsprofessur für „Radverkehr in intermodalen Verkehrsnetzen“ an der TH Wildau untersucht gemeinsam mit dem Mobilitätsdienstleister Bolt im Projekt „Nachhaltige Mikromobilität (NaMikro)“ u. a., wie Verleihangebote im Bereich Mikromobilität (E-Scooter und E-Bikes) organisatorisch so gestaltet werden können, dass dadurch Pkw-Fahrten ersetzt werden können. Dafür werden seit Juli zwei Reallabore in den Berliner Außenbezirken Zehlendorf und Lichtenrade für neun Monate betrieben. Die neuen Geschäftsgebiete sind dabei in die reguläre App des Anbieters Bolt integriert. Selbiges gilt für das dritte Reallabor, welches im September in der brandenburgischen Stadt Erkner am Stadtrand Berlins gestartet wurde.

E-Scooter und E-Bikes sind mittlerweile ein gewohntes Bild in deutschen Städten und bieten ein niedrigschwelliges und breites Mobilitätsangebot. Derzeit liegt der Fokus der Angebote überwiegend auf den Innenstädten. Der begrenzte Platz im öffentlichen Raum führt dazu, dass es vor allem durch abgestellte Fahrzeuge, die im sogenannten Free-Floating-Sharing angeboten werden, zu Konflikten mit weiteren Verkehrsteilnehmer:innen kommt. Für die zukünftige Nutzung von Mikromobilität ist eine bedürfnisgerechte Umgestaltung des öffentlichen Raumes notwendig. Die Transformation sieht auch die Umwidmung von Pkw-Parkplätzen vor, wie bereits in Stuttgart in Form des „Stuttgarter Rechteck“ geschehen. Die Senatsverwaltung in Berlin plant in Zukunft sukzessive Parkflächen zur Verfügung zu stellen, um durch ein geregeltes Abstellen, die Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten zu können.

Das Projekt „NaMikro“ setzt an beiden Punkten an: die Bereitstellung und Untersuchung des Leihangebotes von Mikromobilität in Außenbezirken und am Stadtrand als Alternative zu Pkw und ÖPNV sowie die Vorbereitung, Einführung und Untersuchung von Parkmöglichkeiten entsprechend der bald geltenden Regularien.

Bereits vor dem großflächigen Inkrafttreten der städtischen Parkzonen sollen in den Reallaboren in kleinerem Rahmen entsprechende Stationen zum Abstellen der Fahrzeuge ausgewiesen werden. Zusätzlich wird getestet, wie für Nutzer:innen ein Anreiz geschaffen werden kann, die Fahrzeuge an den Stationen abzugeben. Dafür werden aktuell in einem Reallabor Freiminuten gutgeschrieben, wenn die Miete an in der App ausgewiesenen Stationen beendet wird. Im Vergleich zur Berliner Innenstadt ist das ÖPNV-Netz in den Randbezirken nicht so dicht, was dort eine entsprechende Priorisierung des Pkw zur Folge hat. Daher soll untersucht werden, wie Verleihangebote gestaltet werden können, damit E-Bikes und E-Scooter sowohl als Alternative zum PKW und ÖPNV als auch als Zubringer zum ÖPNV für Nutzer:innen möglichst attraktiv sind. Dabei sollen Fragestellungen hinsichtlich der Gestaltung der Tarifsysteme über Stationskonzepte bis hin zu Bedarf und Akzeptanz der Nutzer:innen beantwortet werden. Außerdem sollen Verantwortungs- und Entscheidungsträger:innen der Bezirke und der Stadt interviewt werden, um deren Wahrnehmung und Akzeptanz des Angebotes untersuchen zu können. Neben den genannten Fragestellungen ist der Lehrstuhl „Radverkehr in intermodalen Verkehrsnetzen“ daran interessiert, zu untersuchen, welche Unterschiede sich bei der Nutzung von E-Scootern und E-Bikes ergeben.

Kontakt zur TH Wildau:
M. Sc. Nicolas Schüte
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stiftungsprofessur Radverkehr in intermodalen Verkehrsnetzen
Fachbereich Ingenieur- u. Naturwissenschaften
Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
E-Mail: nicolas.schuete@th-wildau.de


https://eberswalde.adfc.de/neuigkeit/neues-forschungsprojekt-an-der-th-wildau-mikromobilitaet-e-scooter-und-e-bikes

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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